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Kinderschutz-Prävention

Chiara Förster

Unsere Übungsleiterin, Chiara Förster, hat erfolgreich an einem Lehrgang des 
"Bundesverband Gewaltprävention e.V." zum Thema 

 

"Sexualisierte Gewalt für Vereine" teilgenommen. 

 

Sie hat ein Zertifikat als "Kinderschutz-Fachkraft" erhalten.

 

Herausforderung

Schulen, Kitas, Vereine und Institutionen in der Kinder- und Jugendarbeit haben heute alle mit Gewaltthemen zu kämpfen.  Meist sind sie offensichtlich, manchmal schwelen sie aber auch im Untergrund und werden erst dann zur Kenntnis genommen, wenn es oft schon zu spät ist.

 

Sexualisierte Gewalt wurde lange unter den Schirm gekehrt, aber gerade dies führt dazu, dass missbrauchte Kinder und Jugendliche sich selbst schuldig fühlen und nicht darüber reden. Ob in Schulen, Kitas oder Vereinen...dieses Thema darf nicht verniedlicht werden, denn die Dunkelziffer ist erschreckend hoch.

 

Wir erstellen zurzeit ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt, das für unsere Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen Anwendung finden wird.

 

Dazu gehören als wesentliche Elemente:

  • alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter unterschreiben den Ehrenkodex des Landessportbundes und richten ihre Tätigkeiten in unserem Verein danach ausrichten,

  • wir lassen uns in regelmäßigen Abständen das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorlegen,

  • wir bilden die Übungsleiterinnen und Übungsleiter regelmäßig aus und weiter, wie sexualisierte Gewalt erkannt und vermieden werden kann.

Hier zum runterladen:

https://www.ksb-re.de/fileadmin/co_system/recklinghausen/media/user_upload/EHRENKODEX_des_LandessportbundesNRW.pdf

 

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch ist eine zentrale Aufgabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. 

 

Im „Ski-Club Gladbeck 1953 e.V.“ ist Chiara die erste Anlaufstelle bei Verdachtsmomenten. Sie steht darüber hinaus allen ÜbungsleiterInnen und Mitgliedern zur ersten Beratung zur Verfügung.

 

Chiara Förster ist erreichbar unter der Telefon-Nr. 01578/8609832.

 

Im Weiteren können wir uns dann durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) bei der Einschätzung eines Gefährdungsrisikos und den weiter notwendigen Schritten beraten lassen. 

 

Dies ist seit dem 01.01.2012 im Bundeskinderschutzgesetzt (BKiSchG) geregelt. Eine Ansprechperson dazu finden wir beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Gladbeck, das gesetzlich zu dieser Beratung verpflichtet ist.


 

Zertifikat